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   AG Hanau, 05.10.2016 - 37 C 127/16 (17)   

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AG Hanau, 05.10.2016 - 37 C 127/16 (17) (https://dejure.org/2016,97720)
AG Hanau, Entscheidung vom 05.10.2016 - 37 C 127/16 (17) (https://dejure.org/2016,97720)
AG Hanau, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 37 C 127/16 (17) (https://dejure.org/2016,97720)
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  • BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00

    Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten

    Auszug aus AG Hanau, 05.10.2016 - 37 C 127/16
    Auch bei einer eindeutigen Umlagevereinbarung kann insbesondere in der Geschäftsraummiete die Zahlung auf eine Betriebskostenabrechnung eine konkludente Erweiterung der Kostenumlage begründen, wenn die Parteien zuvor hierüber verhandelt haben (Anschluss an BGH, Beschl. vom 29.5.2000 - XII ZR 35/00).

    Nach laufender Rechtsprechung beider Mietsenate ist das jedoch dann der Fall, wenn sich bei Vorliegen besonderer Umstände ergibt, dass dieses dennoch der Fall sein soll (BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 279/06 BeckOnline unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 29.5. 2000 - XII ZR 35/00 BeckOnline).

  • BGH, 10.02.2016 - VIII ZR 137/15

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die

    Auszug aus AG Hanau, 05.10.2016 - 37 C 127/16
    Auch die neuere Rechtsprechung, dass es ausreicht, wenn der Mieter "die Betriebskosten" trägt (für die Wohnraummiete), vgl. BGH, Urt. v. 10.2.2016 - VIII ZR 137/15 BeckOnline, greift hier nicht, weil der Begriff gerade nicht für sich steht, sondern im Weiterein unter allgemeine Bezugnahme auf die II. BV verwendet wird.
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus AG Hanau, 05.10.2016 - 37 C 127/16
    Nach laufender Rechtsprechung beider Mietsenate ist das jedoch dann der Fall, wenn sich bei Vorliegen besonderer Umstände ergibt, dass dieses dennoch der Fall sein soll (BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 279/06 BeckOnline unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 29.5. 2000 - XII ZR 35/00 BeckOnline).
  • BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 83/13

    Wohnraummiete: Präklusion von Mietereinwendungen gegen die

    Auszug aus AG Hanau, 05.10.2016 - 37 C 127/16
    Die Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014 sind zunächst selbst bei Einstellung nicht umlagefähiger Positionen formal ordnungsgemäß und daher Grundlage eines Nachforderungsanspruchs bzw. Anspruchs auf Einbehaltung von Vorauszahlungen (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 83/13 -, juris; Schmid/Zehelein in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 556 Rn. 96).
  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 36/14

    Wohnraummiete: Stillschweigende Vereinbarung einer Änderung der

    Auszug aus AG Hanau, 05.10.2016 - 37 C 127/16
    Richtig ist dabei zunächst noch die Auffassung der Beklagten, dass durch die Entgegennahme des Guthabens bzw. die Leistung der Nachforderungen alleine noch keine Vertragsänderung herbeigeführt wird (BGH, Urt. v. 9.7.2014 - VIII ZR 36/14 BeckOnline).
  • BGH, 02.05.2012 - XII ZR 88/10

    Wohnraummiete: Umlegung der Betriebskosten auf Grund Vereinbarung der Zahlung

    Auszug aus AG Hanau, 05.10.2016 - 37 C 127/16
    Die Parteien haben daher eine zunächst unklare Vereinbarung getroffen, die im Nachfolgenden durch praktische Handhabung konkretisiert werden kann (BGH, Urt. v. 2.5. 2012 - XII ZR 88/10 BeckOnline).
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